Türen ABC
Fachbegriffe rund um die Tür
Aufrecht oder Quer
Bandbezugslinie
Die Bandbezugslinie ist eine gedachte Linie, mit deren Hilfe die Höhenlage der Bänder am Türblatt und an der Zarge festgelegt wird. Die Bandbezugslinie am Band legt der Bandhersteller in Übereinstimmung mit der aktuellen DIN Norm fest. Die Bandbezugslinie an Türblatt und Zarge ist in der Maßnorm für Innentüren DIN 18101 festgelegt.
Bänder
Bandseitensicherung
Die Bandseitensicherung – auch Aushebelsicherung genannt – ist ein Beschlagelement, welches das Aushebeln des Türblattes aus der Zarge behindert und die einbruchhemmende Funktion entsprechender Türen erhöht. Siehe auch Einbruchhemmung
BB-Schloss (Buntbartschloss)
Das Buntbartschloss (BB-Schloss) ist die einfachste und sehr häufig in Zimmertüren eingesetzte Schlossart. Es gibt ca. 70 verschiede Formen des Buntbartschlösses, die sich allein in dem Profil des Schlüssels bzw. Schlüssellochs unterscheiden. Buntbartschlösser sind nicht für sicherheitsrelvante Türen geeignet. Hier sollten Profilzylinderschlösser zum Einsatz kommen.
Beanspruchungsgruppe
Eine Beanspruchungsgruppe bezeichnet die Festigkeit und die Widerstandsfähigkeit einer Tür beim Gebrauch. Wichtig wird die Klassifizierung in Beanspruchungsgruppen bei Funktionstüren, wie Wohnungseingangstüren mit erhöhtem Schallschutz, Einbruchhemmung und / oder Brandschutz.
Die Türen werden auf bestimmte Kriterien geprüft:
- Wiederstandsfähigkeit gegen vertikale Belastung
- Wiederstandsfähigkeit gegen statische Verwindung
- Wiederstandsfähigkeit gegen den Aufprall eines weichen und schweren Stoßkörpers
- Wiederstandsfähigkeit gegen harten Stoß
Einsatzempfehlung:
Beanspruchungsgruppe N (normale Beanspruchung) – Für gelegentlichen Gebrauch mit achtsamer Nutzung im Privatbereich. Das Risiko einer Fehlbedienung ist gering.
Verkleidungen
Die Übersicht zeigt die Möglichkeiten bei lackierten HGM / BARTELS Zargenverkleidungen. Die unterschiedlichen Verkleidungen bestimmen in großem Maß die Optik eines Tür-Elements. Eine schmale, glatte Verkleidung ist optisch gegenüber dem Türblatt zurückhaltend während eine breite, profilierte Verkleidung in Kombination mit einer profilierten Stiltür einen ausdrucksstarken Charakter hat.
Beschläge
Unter “Beschläge” lassen sich alle, meist metallische, Funktionsteile eines Türelementes zusammenfassen. Für eine funktionsfähige Drehtür sind mindestens folgende Beschläge erforderlich:
- Bänder
- Schloss
- Schließblech
- Drückergarnitur
Je nach Türfunktion können weitere Beschläge hinzukommen, wie z.B.:
- Spion
- Bodendichtung
- Bandseitensicherung
- Lüftungsgitter
- Türschließer
- u.v.m.
Blendrahmen
Blendrahmen gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen. Bei der Variante „zwischen den Wänden“ wird der Blendrahmen in die vorhandene und endbearbeitete Wand eingesetzt. Dabei bleiben die Wandwangen, anders als bei der Umfassungszarge, sichtbar. Diese Variante bietet sich auch zur Montage bei besonders dünnen Wandstärken an, bei denen eine Umfassungszarge zu schmal werden würde.
Die Ausführung „auf der Wand“ kommt immer dann zum Einsatz, wenn zum Beispiel eine vorhandene, schmale Maueröffnung mit einer Tür versehen werden sollt. Der Blendrahmen wird dann auf die Wand aufgesetzt und verringert das Durchgangsmaß nicht.
Blockzarge
Bodendichtung
Die Bodendichtung dient der Abdichtung der des Luftspalts zwischen Türblatt und Fußboden. Wenn die Tür geschlossen ist, senkt sich die Bodendichtung ab und dichtet den Spalt ab. Siehe auch WE-Türen
Brandschutztüren
Brandschutztüren / Feuerschutztüren
Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz von Gebäuden und Bauteilen sind von der Gebäudeart und der Gebäudenutzung abhängig und werden in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
Feuerschutzabschlüsse und auch Verglasungen werden in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Klassifizierte Feuerschutzabschlüsse erhalten den Kennbuchstaben T, Verglasungen den Kennbuchstaben F* sowie die Zeitangabe der Feuerwiderstandsdauer in Minuten, ermittelt durch Prüfung, abgerundet auf je volle 30 Minuten.
T 30 = feuerhemmend
T 60 = feuerhemmend
T 90 = feuerbeständig
Feuerschutztüren können als Drehflügeltüren ein- oder zweiflügelig sein. Die Kurzbezeichnung hierfür setzt sich aus der Feuerwiderstandsdauer und der Flügelzahl zusammen, z.B. T 30-1-Tür oder T 30-2-Tür
Nachweise und Kennzeichnung:
Für Feuerschutztüren und Verglasungen ist eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. Überdies müssen die Türen einer Eigenüberwachung und darüber hinaus einer Fremdüberwachung von einer hierfür anerkannten Zertifizierungsstelle unterzogen werden.
Beides wird durch ein Kennzeichnungsschild im Türenfalz auf der Bänderseite, sowie durch das von der Zertifizierungsstelle ausgestellte Übereinstimmungszertifikat dokumentiert.
CPL
Dichtung
Die Dichtung oder Türfalzdichtung sorgt für einen dichten Übergang von Türblatt und Zarge. Sie verhindert Zugluft, dämpft akustisch und sorgt vor allem für ein sanftes, geräuscharmes Schließen der Tür. Bei normalen, gefälzten oder stumpfen Türen kommt jeweils eine Drei-Kammer-Dichtung zum Einsatz. Bei Doppelfalz-Türen werden zwei Dichtungen eingesetzt.
DIN 18101
Die Maßnorm DIN 18101 „Türen – Türen für den Wohnungsbau – Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz – Gegenseitige Abhängigkeit der Maße“ ist in der jetzt gültigen Ausgabe bereits im Januar 1985 erschienen, und somit über 30 Jahre alt.
In der Zwischenzeit haben sich Anforderungen und Ansprüche an Türen deutlich verändert. So sind heute raumhohe Türen durchgehend oder mit einer Oberblende oder stumpf einschlagende Türen gang und gäbe. Nichts davon findet sich in der bisherigen Norm, insbesondere keine Festlegungen über Bandsitze an solch großen Türen oder sonstige wichtige Maßangaben. Jeweils individuelle Abstimmungen zwischen Türblatthersteller und Zargenhersteller waren notwendig. Und dennoch kam es beim Zusammenführen der Elemente an der Baustelle immer wieder zu unangenehmen Überraschungen, sei es dass Schlosssitz und Schließblechsitz nicht übereinstimmten oder Bänder und Bandaufnahmen unterschiedliche Abstände aufwiesen. Eine Überarbeitung war dringend notwendig.
Auf Initiative der RAL Gütegemeinschaft Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen und in Zusammenarbeit mit der Stahlzargenindustrie und dem Normenausschuss Bauwesen (NABau) wurde die Norm überarbeitet und wird im Juli 2014 neu erscheinen.
Die wesentlichen Ergänzungen sind:
- Festlegung der Höhenlage eines eventuellen 3. Bandes
- Erweiterung des Anwendungsbereiches auf gefälzte und stumpf einschlagende Elemente mit und ohne Oberblende
- Erweiterung der Türbreiten- und Türhöhenmaße mit entsprechenden Bandabständen und Grenzwertrastern
- Anpassung und Ergänzung der Zeichnungen zur Erläuterung der vorgenannten Festlegungen
Höhenlage eines eventuellen dritten Bandes.
Wenn Türen aufgrund ihrer Höhe oder ihres Gewichtes bisher mit einem dritten Band ausgestattet wurden, gab es hierfür bisher keine normativ festgelegt Höhenlage. Bei kleineren Bändern finden sich zurzeit in den Unterlagen der verschiedenen Hersteller Abstände um 250 mm herum, bei größeren Bändern schwankte das Maß von 350 – 375 mm unterhalb des oberen Bandes. Individuelle Abstimmungen von Türenhersteller zu Zargenhersteller waren notwendig.
Jetzt ist einheitlich die Höhenlage der Bandbezugslinie eines eventuellen dritten Bandes verbindlich festgelegt mit 350 mm unterhalb der Bandbezugslinie des oberen Bandes.
Erweiterung auf stumpf einschlagende Türen
Die bisherige Norm galt ausschließlich für gefälzte Türblätter. Festlegungen für ungefälzte, also stumpf einschlagende Türen gab es keine. Festlegungen für diese Türen hat man sich allenfalls ableiten können.
Bei der Überarbeitung wurden nun die Festlegungen, die sich in der Zwischenzeit bei den Herstellern „von selbst“ ergeben und sich schon lange in der Praxis bewährt haben, in die Norm mit aufgenommen, ausgehend von der Grundüberlegung, dass das Außenmaß einer stumpf einschlagenden Tür dem Falzmaß einer gefälzten Tür entspricht (siehe Tabelle 1 und 2 der Norm).
Hinsichtlich der Zargenfalztiefe für stumpf einschlagende Türen wurde die ebenfalls in der Praxis bewährte Gepflogenheit übernommen, die Falztiefe der Zarge ca. 2 mm tiefer festzulegen als die Dicke des Türblattes. Das heißt, im Regelfall springt die Öffnungsfläche des Türblattes gegenüber dem Zargenspiegel 2 mm zurück, weil das seit langem von vielen Herstellern so praktiziert wird. Die Falztiefe so zu legen, dass Zargenspiegel und Türöffnungsfläche nominell in einer Ebene liegen, lässt die Norm aber ausdrücklich zu.
Erweiterung auf Türelemente mit Oberblende
Mit aufgenommen wurden auch Elemente mit Oberblende, ohne jedoch die Höhenmaße der Oberblenden festzulegen, da die Länge einer Oberblende sich aus der Wandöffnungshöhe und der festzulegenden Türblatthöhe ergibt.
Sinnvoll und notwendig ist die Aufnahme von Elementen mit Oberblende dennoch, weil jetzt verbindlich die Bezugskanten festgelegt wurden, von denen sich z.B. die Höhenlage der Bänder ergibt. Diese führte in der Vergangenheit oft zu Abstimmungsfehlern – besonders bei stumpf einschlagenden Türen mit Oberblende. Daher wurde für gefälzte und stumpf einschlagende Türen grundsätzlich die Unterkante der Oberblende als Bezugskante festgelegt, weil diese im Prinzip der Zargenfalzhöhe einer Zarge ohne Blende entspricht, siehe Bilder 5 – 9 der Norm.
Mit dieser Festlegung dürften nicht übereinstimmende Bandsitze an Türblättern und Zargen von Elementen mit Oberblende der Vergangenheit angehören – vorausgesetzt man hält sich an die jetzt festgelegte Regelung.
Erweiterung der Türbreiten- und Türhöhenmaße, Regelung der Bandabstände
Vervollständigt und den heutigen Gegebenheiten angepasst wurde das Spektrum der Türhöhen und Türbreiten. Die bisherige unsinnige Kombination bestimmter Türbreiten mit vermeintlich „dazu passenden“ Türhöhen wurde aufgegeben. Die Türbreiten und Türhöhen sind jetzt in separaten Maßtabellen übersichtlich aufgeführt (Tabelle 1 und 2 der Norm). Die Türbreiten beginnen nun bei Baurichtmaßbreiten von 500 mm (= Türbreite gefälzt 485 mm) und enden im 125-mm-Raster ansteigend in der Tabelle bei 1375 mm (= Türbreite gefälzt 1360 mm).
Bei den Türhöhen wurde nicht zuletzt auch an solche Elemente gedacht, die weniger als Durchgangstür als vielmehr z.B. als Revisionstür eingesetzt werden. Deshalb beginnen die in der Norm aufgeführten Türhöhen nun bei Baurichtmaßhöhen von 1625 mm und enden bei 2750 mm, was den Türhöhen gefälzter Türen von 1610 mm bis 2735 mm entspricht.
Ein ganz großes Manko der bisherigen Norm ist nun ebenfalls beseitigt worden, nämlich der nicht eindeutig festgelegte Bandabstand zwischen dem oberen und dem unteren Band bei Türhöhen, die größer als 2110 mm sind.
In Tabelle 2 der Norm ist jeder Türhöhe (bis auf eine Ausnahme) der sich logisch ergebende Bandabstand zugeordnet worden. Ausgehend von der Türhöhe 1985 mm mit einem Bandmittenabstand von 1435 mm steigt und fällt mit jeder Türhöhe auch der Bandabstand untereinander um 125 mm. Zusätzlich wurde für die Bandabstände ein Grenzwertraster eingeführt, mit dem Ziel, dass auch bei von den Vorzugsmaßen abweichenden Türhöhen der Bandabstand immer eindeutig abgelesen werden kann.
Leider konnte der bisherige Anachronismus, dass eine 2110 mm hohe Tür den gleichen Bandmittenabstand hat wie eine 1985 mm hohe Tür, bei dieser Überarbeitung noch nicht beseitigt werden. Hier liegt der Grund darin, dass die Türen (und Zargen) mit einer Türhöhe von 2110 mm in fünfstelliger Größenordnung bei Herstellern und Händlern zur schnellen Lieferfähigkeit auf den Lägern liegen. Hier waren sich alle Beteiligten einig, für die Türhöhe 2110 mm den Status quo zunächst so zu belassen, da man sich der Kosten, die eine Umstellung in diesem Bereich für am Lager bevorratete Türen mit sich bringt, bewusst ist und man ein Scheitern der Überarbeitung mit den nun erreichten Vorteilen auf jeden Fall vermeiden wollte.
Das nachfolgende Bild zeigt die Höhenlage der Bänder bei den in der Tabelle 2 festgelegten Bandabständen. Hier sticht die eben beschriebene Problematik des Bandabstandes der Türhöhe 2110 mm sehr schön ins Auge.
Alle an der Überarbeitung der Norm Beteiligten waren sich einig, dass der jetzt gefundene Kompromiss und das Verabschieden der Norm in dieser Fassung eine sehr gute Lösung ist und eine wesentliche Verbesserung für Hersteller, Verarbeiter, Händler und damit nicht zuletzt für den Endkunden gegenüber dem heutigen Zustand darstellt.
DIN-Richtung
Doppelfalz
Doppeltür
Drücker
Drückerrosette
Die Drückerosette oder Schlüsserosette ist die meist runde oder eckige Abdeckung, um den Türdrücker oder das Schlüsselloch. Das Schlüsselloch und damit auch die Schlüsselrosette kann bei vielen Innentüren weggelassen werden, da die meisten Türen nicht abschließbar sein müssen. Dadurch wirkt das Türblatt eleganter. Einige Drückerausführungen erhalten Sie auch mit flächenbündigen Rosetten.
Durchgangszarge
Die Durchgangszarge wird in eine Maueröffnung eingesetzt ohne dass ein Türblatt eingesetzt wird. Sie bildet einen optisch sauberen Abschluss der Wandöffnung.
Echtholzfurnier
Echtlack
Einbruchschutz
Falz
Falzzierleiste
Flächenbündigkeit
Friese
Füllung
Funktionstür
Siehe FUNKTIONSTÜREN
Furnierabwicklung
Als Furnierabwicklung bezeichnet man das Zusammensetzen von aufeinanderfolgenden Furnierblättern eines Stammes zu einer größeren Furnierfläche. Die Furnierblätter besitzen aufgrund ihrer unmittelbaren Abfolge eine ähnliche Maserung und zueinander passende Farbe. Die Furnierabwicklung wird zum Beispiel bei großflächigen Wandverkleidungen zum Einsatz, oder auch bei mehreren Türen in einer Kommission. So kann ein einheitliches Erscheinungsbild der Türen erzielt werden.
Futter
Ganzglastür
gefälztes Türblatt
Gehflügel
geschosshoch
HPL
Klimaklassen
Klimastabilität
Kopfstück (Querstück)
Lichtausschnitt
Lisenen
Lisenen werden in das Türblatt eingelegte Applikationen oder Fräsungen bezeichnet. Es gibt sie in verschiedenen Materialen und Formen.
Lüftungsgitter
Ein Lüftungsgitter ist ein in das Türblatt eingelassenes Element, das einen Luftaustausch zwischen zwei voneinander getrennten Räume ermöglicht. Meistens kommt ein Lüftungsgitter bei WC-Türen zum Einsatz, wenn keine Belüftung durch ein Fenster möglich ist.
Mehrfachverriegelung
Mehrfachverriegelungen kommen bei Sicherheitstüren zum Einsatz. Siehe auch Funktionstüren
Beispiel: RC2-Türelement mit 3-Punktveriegelung
Mittellage
Nass-/Feuchtraumtür
Oberflächenvarianten
Oberlicht
RAL-Farben
Als RAL-Farbe bezeichnet man normierte Farben, die die RAL GmbH (eine Tochter des RAL-Instituts) erstellt und verwaltet.
Dabei handelt es sich um eine Reihe von weltweit eingesetzten Farbsystemen und Farbkatalogen, die jeweils eine Palette von normierten Farben umfassen (digital und gedruckt). Jeder Farbe ist eine eindeutige Nummer zugeordnet. Auf diese Weise lässt sich beispielsweise die Farbe von Anstrichen und Lacken präzise kommunizieren, ohne dass ein Farbmuster übergeben werden muss.
Die weißen HGM und BARTELS Echtlack-Türen werden nach RAL 9010, 9003 und 9016 lackiert. Auch die ASTRA CPL Türen in Weiß orientieren sich an den RAL Farbtönen 9010 und 9016.
Rauchschutz
Röhrenspaneinlage
Rundbogenelement
Sandwichkante
Schallschutzklassen
Schall-Ex
Als Schall-Ex bzw. Bodendichtung bezeichnet man die mechanisch absenkende Dichtung unter der Tür. Sobald die Tür geschlossen wird senkt sich der Schall-Ex und schließt den unteren Türspalt zwischen Fußboden und Tür dicht ab.
Schiebetür
Grundsätzlich unterscheidet man bei Schiebetüren zwischen den Varianten „auf der Wand“ oder „in der Wand“. Für beide Varianten bieten wir eine Vielzahl an Systemen an. Die Schiebetür unterscheidet sich von der Drehtür dadurch, dass sie über Schienen in oder entlang der Wand gleitet. Die Schiebetür benötigt weniger Raum als eine Drehtür.
Schließblech
Das Schließblech sitzt in der Zarge und stellt dort bei geschlossener Tür die Verbindung zum Schloss her. Es gibt verschiedene Varianten von Schließblechen. Sie spielen eine besondere Rolle bei Sicherheitstüren, weil sie dort maßgeblich für die Stabilität und Haltbarkeit einer Sicherheitstür verantwortlich sind.
Schloss
Das Schloss sitzt in der Tür und dient der Verriegelung der Tür. Die Schloss-Falle hakt sich in das Schließblech ein und hält die Tür geschlossen. Durch den Türdrücker wird es entriegelt. Zusätzlich kann die Tür mit einem Schlüssel fest verschlossen werden. Eine interessante Schlossvariante ist das Magnetschloss. Hier wird die Schlossfalle magnetisch ausgelöst. Das ermöglicht den Einbau eines Schließbleches, das bei geschlossener, stumpfer Tür nicht sichtbar ist und bietet einen akustischen Vorteil. Das Schloss schließt deutlich leiser, weil kein mechanischer Kontakt zwischen Schloss und Schließblech erfolgt.
Schlossstulp
Schlüsselrosette
Seitenteil
Standflügel
stumpf einschlagendes Türblatt
Stiltür
Als Stiltür werden die Türen bezeichnet, die mit Leisten oder eingelassenen Elementen ein bestimmte Optik erhalten. Die GRAUTHOFF Stiltüren besitzen wiederkehrende Aufteilungen die mit Typen-Nummern belegt sind. Jeder Typ erhält eine Nummer und steht für ein bestimmte Aufteilung. Die Stiltür-Modelle unterscheiden sich in der Leisten- oder Füllungsform.
Strahlenschutz
Tectus-Band
Türblatt
Das Türblatt ist der bewegliche Teil eines Türelements. Zusammen mit der Zarge stellt es ein Element dar.
Türfalz
Umfassungszarge
Verstellbereich
Bei Umfassungszargen muss die Zargentiefe der jeweiligen Mauerdicke angepasst werden. Standardzargen sind in 20 Millimeter-Schritten von 80 mm bis 330 mm erhätlich. Sondermaße sind auf Wunsch natürlich auch möglich. Damit die Zarge perfekt an die Wand anschließt lässt sich die Zierverkleidung in zwei Richtungen um einige Millimeter verschieben. Der Verstellbereich bei Standard-Zargen liegt bei -5 mm und + 15 mm.
Vollspan
Türblatt mit Vollspan-Mittellage
Wandbündigkeit
Wechselgarnitur
Beschläge, die von außen keinen Türdrücker haben, werden als Wechselgarnituren bezeichnet. Zum Öffnen muss der Schlüssel benutzt werden, der die Falle im Schloss betätigt.